Beschluss vom Amtsgericht Bottrop - 27 Ds-29 Js 648/13-584/13

Tenor

Der Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens wird aus rechtlichen Gründen abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten hat die Staatskasse zu tragen.


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