Beschluss vom Amtsgericht Brühl - 32 F 148/11

Tenor

Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin

1. ab Mai 2011 einen monatlichen Unterhalt in Höhe von 218,74 € und

2. einen rückständigen Unterhalt in Höhe von 2.843,62 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 26.5.2011

zu zahlen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung wird angeordnet.


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