Beschluss vom Amtsgericht Brühl - 22 C 206/14

Tenor

wird der sofortigen Beschwerde der Beklagten vom 24.07.2015 gegen den Beschluss des Amtsgerichts C vom 15.07.2015 und 16.07.2015 nicht abgeholfen.

Die Sache wird dem Landgericht L als Beschwerdegericht zur Entscheidung vorgelegt.


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