Beschluss vom Amtsgericht Brühl - 21 C 31/16

Tenor

wird der sofortigen Beschwerde der Klägerin vom 08.08.2016 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Brühl vom 26.07.2016 nicht abgeholfen.

Die Sache wird dem Landgericht Köln als Beschwerdegericht zur Entscheidung vorgelegt.


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