Urteil vom Amtsgericht Coesfeld - - 4 C 525/02 -

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Kläger als Gesamtgläubiger 344,55 EUR nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 336,41 EUR seit dem 04.08.2002 sowie desweiteren 8,14 EUR seit dem 29.10.2002 zu zahlen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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