Urteil vom Amtsgericht Coesfeld - 11 C 408/04

Tenor

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 307,20 EUR zuzüglich 5 % Zin-sen über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 230,40 EUR seit dem 03.08.2004 und aus weiteren 76,80 EUR seit dem 02.09.2004 zu zahlen;

im übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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