Urteil vom Amtsgericht Coesfeld - 4 C 63/06

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 347,30 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszins seit dem 29.10.2005 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 16 % und die Beklagte 84 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird nicht zugelassen.


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