Beschluss vom Amtsgericht Coesfeld - 10 VI 78/91

Tenor

Die zur Erteilung des Erbscheins erforderlichen Tatsachen werden  für

    festgestellt erachtet. Die sofortige Wirksamkeit des Beschlusses wird

    ausgesetzt und die Erteilung des Erbscheins bis zur Rechtskraft dieses

    Beschlusses zurückgestellt.

    Die Beschwerde des Beteiligten zu 2. wird zurückgewiesen.


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