Beschluss vom Amtsgericht Delbrück - 3 F 225/11

Tenor

den Vormund Herrn …,

wird der Antrag, des Vormundes, den Rechtsanwalt Herrn … als Ergänzungspfleger nach § 1909 BGB zu bestimmen, zurückgewiesen.

Gerichtskosten werden nicht erhoben.


123456

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.