Beschluss vom Amtsgericht Detmold - 15 F 449/05

Tenor

Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, die 11-jährige geborene Tochter L der Parteien anlässlich der turnusmäßigen Ausübung des

Umgangsrechtes des Antragsstellers an jedem 2. Wochenende mit der Tochter der

Parteien jeweils am Sonntag Nachmittag am Bahnhof Bielefeld abzuholen; die

Rückfahrten von den Besuchen beim Vater von Braunschweig nach Bielefeld legt

L jeweils mit der Eisenbahn zurück.

Gerichtskosten werden für das Verfahren nicht erhoben, außergerichtliche Kosten

sind nicht zu erstatten.

Der Streitwert wird auf 3.000,--- € festgesetzt, für das Verfahren auf einstweilige

Anordnung auf 500,--- €.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen