Beschluss vom Amtsgericht Detmold - 3 Gs-41 UJs 3/10-99/10

Tenor

wird gemäß ߠ §§ 74, 74 d StGB, 111 b Abs. 1, 111 m, 111 n StPO die

              B e s c h l a g na h m e  und  E i n z i e h u n g

der nachfolgend näher beschriebenen PC-Spiel.DVD angeordnet. Darüber hinaus wird angeordnet, dass sich die Beschlagnahme auf alle Exemplare erstreckt, die sich im Besitz der bei der Verbreitung oder deren Vorbereitung mitwirkenden Personen befinden sowie auf öffentlich ausgelegte und beim Verbreiten durch Übersendung noch nicht dem Empfänger ausgehändigten Exemplare. Die Anordnung erstreckt sich weiter auch auf die zur Herstellung der DVD gebrauchten oder bestimmten Vorrichtungen.


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