Urteil vom Amtsgericht Detmold - 8 C 187/09

Tenor

Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Detmold vom 18.12.2009 bleibt aufrecht erhalten.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.


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