Beschluss vom Amtsgericht Detmold - 7 C 308/11

Tenor

Der An¬trag auf Erlass der einst¬wei¬li¬gen Ver¬fü¬gung wird auf Kos¬ten des Antragstellers zu¬rück¬ge¬wie¬sen.

Der Ver¬fah¬rens¬wert wird auf 300,00 Euro fest¬ge¬setzt.


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