Urteil vom Amtsgericht Dinslaken - 34 C 160/04

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 16,67 EUR nebst 5 Prozentpunkten

über dem Basiszinssatz seit dem 20.03.2004 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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