Urteil vom Amtsgericht Dortmund - 136 C 118/89

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 25/26 und die Beklagten zu 1/26; die Teil-Vergleichs-Gebühr trägt jede Partei selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 700,- DM abwenden, sofern nicht die Beklagten zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leisten.


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