Urteil vom Amtsgericht Dortmund - 126 C 799/90

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 13,70 DM nebst 7 % Zinsen seit dem 14.12.1989 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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