Urteil vom Amtsgericht Dortmund - 120 C 14181/91

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an

die Klägerin 91,75 DM nebst 4 % Zinsen seit dem

31. Oktober 1991 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 495 a Absatz 2

Satz 1 ZPO abgesehen.


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