Urteil vom Amtsgericht Dortmund - 170 F 3669/95

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ab Oktober 1995 eine monatlich im voraus fällige Unterhaltsrente von 600,00 DM zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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