Urteil vom Amtsgericht Dortmund - 125 C 16832/96

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger und Widerbeklagten werden verurteilt, an den Beklagten und Widerkläger 366,85 DM (i.B.: Dreihundertundsechsundsechzig, 85/100 Deutsche Mark) nebst 4 % Zinsen aus je 73,37 DM seit dem 05. September 1996, dem 05. Oktober 1996, dem 07. November 1996, dem 05. Dezember 1996 und dem 07. Januar 1997 zu zahlen.

Im übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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