Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil vom Amtsgericht Dortmund - 413 C 3264/08

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 536,50 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 05.04.2006 sowie

- entsprechend ihrem Anerkenntnis – weitere 1.261,27 € nebst Zinsen in Höhe von ebenfalls 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 552,62 € seit dem 15.12.2006 und aus weiteren 708,65 € seit dem 01.07.2007 zu zahlen.

Darüber hinaus werden die Beklagten verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger weitere 192,90 € vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten nebst Jahreszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 28.04.2007 zu zahlen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert von bis 1.800,00 €.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar hinsichtlich der anerkannten Forderungen.

Wegen der weitergehenden können die Beklagten die Zwangsvollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn der Kläger nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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