Urteil vom Amtsgericht Dortmund - 436 C 1027/13

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 895,25 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz

aus 801,12 € vom 18.10.2012 bis 07.11.2012 und

aus 895,25 € seit dem 08.11.2012 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Prozessbevollmächtigten des Klägers 396,63 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.10.2012 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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