Urteil vom Amtsgericht Dortmund - 405 C 3277/14

Tenor

1.       Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 383,91 € zu zahlen.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.       Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten zu 70 Prozent und dem Kläger zu 30 Prozent auferlegt.

3.       Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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