Urteil vom Amtsgericht Dortmund - 729 OWi 62/25

Tenor

für Recht erkannt:

Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 533,00 EUR verurteilt.

Dem Betroffenen wird für die Dauer von einem Monat verboten, Kraftfahrzeuge jeder Art im öffentlichen Straßenverkehr zu führen, ausgenommen werden Kraftfahrzeuge bis 60 KW Motorleistung, wobei es sich nur um Verbrennermotoren handeln darf.

Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene (§§ 41 I Anlage 2, 49 StVO, 24, 25 StVG).


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