Urteil vom Amtsgericht Duisburg - 35 C 4722/03

Tenor

I. Die Klage wird auf Kosten der Klägerin abgewiesen.

II. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung wegen der Kosten durch den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 125,00 Euro abzuwenden, wenn dieser nicht in gleicher Höhe Sicherheit leistet.


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