Urteil vom Amtsgericht Duisburg-Hamborn - 8 C 436/05

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des gegen ihn aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der beklagte Verein vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Streitwert: 1.740,99 €


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