Urteil vom Amtsgericht Duisburg-Hamborn - 23 C 232/09

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, einer Anhebung der

Nettokaltmiete für die von ihnen bei der Klägerin gemietete Wohnung

im Hause XXX, 47169 Duisburg von zurzeit

331,80 € monatlich um 10,39 € monatlich auf 342,19 € monatlich ab

dem 01.08.2009, zuzustimmen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung

in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages

abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Zwangsvollstreckung

Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages

leistet.

Die Berufung gegen das Urteil wird zugelassen.


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