Beschluss vom Amtsgericht Duisburg-Hamborn - 4 XVII 554/11

Tenor

wird Herr B, Betreuungsverein der E,in E, als Mitarbeiter des vorgenannten Vereins zum Betreuer bestellt.

 

Der Aufgabenkreis umfasst:

 

Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge, Wohnungsangelegenheiten,

Vermögensangelegenheiten, Behördenangelegenheiten sowie Empfang und Öffnung der Post.

 

Das Gericht wird spätestens bis zum 10.10.2014 über die Aufhebung oder Fortdauer der Betreuung entscheiden.

 

Diese Entscheidung ist sofort wirksam.


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