Urteil vom Amtsgericht Duisburg-Hamborn - 6 C 504/14

Tenor

hat das Amtsgericht Duisburg-Hamborn

auf die mündliche Verhandlung vom 10.08.2015

durch den Richter U

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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