Urteil vom Amtsgericht Dülmen - 3 C 128/12

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.012,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz

aus 125,00 € seit dem 04.12.2011,

aus 625,00 € seit dem 05.01.2012,

aus 625,00 € seit dem 04.02.2012,

aus 625,00 € seit dem 04.03.2012

aus 675,00 € seit dem 22.04.2012 und

aus 337,50 € seit dem 14.06.2012 sowie

außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 272,87 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.03.2012 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 22 % und die Beklagte zu 78 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des gegen ihn aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet. 


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