Urteil vom Amtsgericht Düren - 42 C 391/10

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1696,37EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 01.11.2010 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Beklagte.

Das Urteil Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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