Beschluss vom Amtsgericht Düren - 23 F 274/12

Tenor

Die Unterbringung der Minderjährigen C, geboren am1995 in folgender geschlossenen Einrichtung:

RWTH Aachen

wird bis zum 14.11.2012 familiengerichtlich genehmigt.

Die Entscheidung ist sofort wirksam.

Die angeordnete Maßnahme ist spätestens am 14.11.2012 zu beenden, wenn nicht vorher die Verlängerung der Maßnahme durch das Gericht genehmigt worden ist. §§ 167 Abs. 1, 312 Nr. 1, 329 Abs. 1 FamFG.


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