Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 31 C 740/78

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf, Abt. 31,

auf die mündliche Verhandlung vom 18. April 1979

durch den Richter am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.750,72 DM nebst 5,5 %

Zinsen seit dem 11.10.1978 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage ab-

gewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 3.500,- - DM vorläufig

vollstreckbar.


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