Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 20 C 233/86

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 14. Juli 1988

durch den Richter am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.006,- DM nebst

4 % Zinsen seit dem 03.04.1986 abzüglich am 14.05.1986

gezahlter 1.506,- DM zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 15/100, der

Beklagte zu 85/100, jedoch mit Ausnahme der Kosten, die

durch die Einholung der Sachverständigengutachten entstanden

sind. Diese Kosten trägt der Kläger allein.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Streitwert: 2.006,- DM, ab 23.06.1986 500,- DM.


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