Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 40 C 327/87

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 6.März 1990

durch den Richter X

für R e c h t erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen

die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Klägern wird nachgelassen, die Zwangs-

vollstreckung durch Sicherheitsleistung

in Höhe von 600,-- DM abzuwenden, wenn

nicht die Beklagte vor der Vollstreckung

Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheit kann auch durch selbst

schuldnerische Bürgschaft einer west-

deutschen Großbank oder öffentlich-recht-

lichen Sparkasse erbracht werden.


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