Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 25 C 4248/89

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 23. April 1990

durch die Richterin am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, einer Erhöhung der Grundmiete

für die im Erdgeschoß des Hauses Xstraße in X gelegene Wohnung auf 790,57 DM monatlich

zuzüglich der bisherigen Betriebskostenvorauszahlung

von insgesamt 211,40 DM ab 01.02.1989 zuzustimmen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 9/10, die

Beklagte 1/10.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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