Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 54 C 8910/92

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 8. September 1992

durch den Richter am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger

1.873,28 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 30.11.1991

zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung (auch Bank-

Bürgschaft) in Höhe von 2.300,-- DM vorläufig voll-

streckbar.


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