Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 31 C 50236/94

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 15. April 1994

durch den Richter am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

1.

Der Verfügungsbeklagten wird im Wege der einstweiligen Verfügung

Aufgegeben, das vom Verfügungskläger bei der Verfügungsbeklagten

Bestehende Girokonto-Nr. XXXX weiterzuführen.

2.

Die Verfügungsbeklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.


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