Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 41 C 6637/95

Tenor

wegen Reisepreisminderung

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 04.08.1995

durch die Richterin am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin DM 382,--

(i.W.: Dreihundertzweiundachtzig Deutsche Mark) nebst

4 % Zinsen seit dem 22.10.1994 zu zahlen; im übrigen wird

die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 5/9,

die Beklagte zu 4/9.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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