Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 54 C 10786/95

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 10. Oktober 1995

durch den Richter am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

Die Beklagte hat es zu unterlassen, Kleidungsstücke, Einrichtungs-

Gegenstände und Gegenstände des persönlichen Bedarfs im Hausflur

und in der Waschküche des Hauses Xstraße xx, xxxxx Düsseldorf

abzustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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