Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 41 C 21418/94

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 24. Mai 1996

durch die Richterin am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt,

an den Kläger DM 1.028,50 nebst 4 % Zinsen

seit dem 10. August 1993 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die

Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Tatbestand entfällt gemäß § 313 a Abs. I S. 1 ZPO.


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