Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 26 C 20510/95

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 14. Mai 1996

durch die Richterin am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 200,-- DM

zzgl. 4 % Zinsen seit 30.09.1995 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte

8 %, die Kläger 92 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger können die Vollstreckung (hinsichtlich der

Kosten) abwenden, wenn sie Sicherheit in Höhe von

700,-- DM leisten, wenn nicht die Beklagte vor der

Vollstreckung in gleicher Weise Sicherheit leistet.

Die Vollstreckung kann auch durch Bankbürgschaft er-

bracht werden.


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