Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 20 C 12.214/96

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 6. Dezember 1996

durch den Richter X

für R e c h t erkannt:

Unter Abweisung der Klage im übrigen wird die Beklagte dazu verurteilt, an die

Klägerin DM 761,20 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 66 % und die Beklagte zu 33 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

DM 500,-- abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollsteckung Sicherheit

in gleicher Höhe leistet.

Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

DM 1.500,-- abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit

in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer

im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ansässigen großen Bank oder

öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.