Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 53 C 944/97

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 19. Februar 1997

durch den Richter am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.252,-- DM nebst 4 % Zinsen seit

dem 02.09.1996 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten zu 20 % und dem Kläger zu

80 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die gegen sie gerichtete Zwangsvollstreckung

des Klägers gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.800,-- DM abzuwenden,

wenn nicht der Kläger seinerseits bis zum Beginn der Zwangsvollstreckung

Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Den Parteien wird nachgelassen, die jeweilige Sicherheitsleistung durch eine

selbstschuldnerische Bürgschaft einer großen Bank mit Sitz in der Bundesrepu-

blik Deutschland oder durch eine öffentlichrechtliche Sparkasse zu erbringen.


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