Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 53 C 273/97

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 9. April 1997

durch den Richter am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

1. Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts

Düsseldorf vom 12. Februar 1997 wird

aufrechterhalten.

2. Die weiteren Kosten des Rechtsstreits

werden der Beklagten auferlegt.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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