Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 29 C 16301/97

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 19. Januar 1998

durch den Richter am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 782,97 DM nebst

4 % Zinsen seit dem 17. Oktober 1997 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt zu 42 % die Beklagte, im

übrigen der Kläger.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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