Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 50 C 2108/98

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 12. März 1998

durch den Richter am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu

tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Auf die Wiedergabe des Tatbestandes wird gemäß § 313 a Abs. 1 Satz 1 ZPO ver-zichtet.


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