Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 232 C 1482/98

Tenor

hat das Amtgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 22. April 1998

durch die Richterin am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 313 a ZPO abgesehen.


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