Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 234 C 2571/98

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 11. Mai 1998

durch die Richterin X

für R e c h t erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 540,69 DM nebst

4 % Zinsen seit dem 30.6.1997 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 80 %

und die Beklagte zu 20 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien können die Vollstreckung durch den jeweiligen

Gegner durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils

zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der

Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher

Höhe leistet.

Die Sicherheitsleistungen können auch durch Bürgschaft einer

Bank oder Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik erbracht werden.


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