Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 38 C 18499/97

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 15.12.1998

durch die Richterin am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.000,02 DM nebst

4 % Zinsen seit dem 01.11.1997 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Gerichtskosten werden der Klägerin zu 31 %, der Beklagten

zu 44 % und dem ehemaligen Kläger zu 2. zu 25 % auferlegt.

Von den außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen diese

42 % selbst, 58 % die Beklagte.

Die außergerichtlichen Kosten des ehemaligen Klägers zu 2.

trägt dieser in vollem Umfang selbst.

Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten tragen 39 % die

Beklagte selbst, 28 % die Klägerin und 33 % der ehemalige Kläger

zu 2.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.