Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 33 C 17461/99

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner 20,-- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 19. Oktober 1999 an den Kläger zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen der Kosten des Rechtsstreits durch Sicherheitsleistung in Höhe von 500,-- DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch schriftliche, unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.


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